
Anmeldung allgemein
Die Aufnahme eines Schülers in die Regelschule erfolgt zu Beginn eines Schuljahres; eine Aufnahme zu einem anderen Zeitpunkt ist aus wichtigem Grund möglich. Dabei darf die Aufnahmekapazität der Schule in dem jeweiligen Jahrgang nicht überschritten sein. Eine Voraussetzung ist, dass die Schülerin oder der Schüler seinen ständigen Wohnsitz im Ilm-Kreis hat.
Was muss ich mitbringen?
- Nachweis Wohnort im Ilm-Kreis (Meldebescheinigung)
- Nachweis der Sorgeberechtigung
- Nachweis Masernschutz (nur bei Zuzug außerhalb Deutschlands oder Erstbesuch einer Schule)

Sophia Luther
Schulsachbearbeiterin
Tel.: +49 3677 882011
E-Mail: sk@rs-scholl-ilmenau.de